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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Kurier-, Transport- und Zustelldienstleistungen zwischen AK Logistik & Transport Service, Inh. Anastasiya Kudyn, Hans-Böckler-Str. 32, 30851 Langenhagen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Anfragen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular stellen ein unverbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Auftragnehmers, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder durch tatsächliche Ausführung des Transports, zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Fracht-Fahrten und feste Touren für Gewerbekunden, insbesondere in den Bereichen Pharma- und Medizinlogistik, B2B-Direktfahrten, Same-Day-Festverträge sowie Fahrzeugüberführung und Ersatzteil-Logistik. Einzelne Kurierfahrten werden nur nach vorheriger Zusage des Auftragnehmers und im Einzelfall übernommen. Umzugs- oder Möbeltransporte für Privatkunden sind nicht Bestandteil des Leistungsangebots. Art, Umfang und Termin der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Transportgegenstand wahrheitsgemäß zu beschreiben, insbesondere hinsichtlich Gewicht, Abmessungen, Wert und etwaiger Gefahrgut- oder Besonderheiten.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftragnehmer nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch; in den Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für eine transportfähige Verpackung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sowie für ungehinderten Zugang zu Abhol- und Zustelladresse. Verzögerungen, die durch mangelhafte Verpackung, fehlerhafte Adress- oder Kontaktangaben oder Nichterreichbarkeit des Empfängers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Transportgut nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für Bargeld, Wertsachen, besonders zerbrechliche Gegenstände oder Gegenstände mit ideellem Wert wird keine Haftung übernommen, sofern deren Beförderung nicht ausdrücklich vereinbart und ihr Wert vorab angegeben wurde. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 7 Versicherung

Transportierte Güter sind im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflicht- bzw. Verkehrshaftungsversicherung des Auftragnehmers abgesichert. Für Sendungen mit einem Wert, der die Deckungssumme übersteigt, ist eine gesonderte Versicherung durch den Auftraggeber empfehlenswert und vorab mit dem Auftragnehmer abzustimmen.

§ 8 Termine und Fristen

Abhol- und Zustelltermine werden nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der Verkehrslage eingehalten. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Wetterereignisse oder behördliche Anordnungen entfällt eine Haftung des Auftragnehmers für hieraus entstehende Schäden.

§ 9 Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtantreffen des Auftraggebers bzw. Empfängers zum vereinbarten Termin kann eine Ausfallpauschale in angemessener Höhe berechnet werden.

§ 10 Kündigung von Dauerverträgen

Bei Rahmenverträgen für Gewerbekunden mit wiederkehrenden Touren gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine ordentliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Hinweis: Dieser Text ist ein allgemeiner Entwurf und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung sollten die AGB durch einen Rechtsanwalt oder eine IHK-Beratung geprüft und an das konkrete Geschäftsmodell (z. B. Subunternehmer-Verhältnisse, Gefahrguttransporte, besondere Kundengruppen) angepasst werden.
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